Strafrecht
Rechtsanwalt Owsianowski führt bei uns im Haus das Dezernat für Strafrecht.
Er vertritt und berät Sie im gesamten
Fachgebiet des Strafrechts.
Beratung und Betreuung rund um die Thematiken des
Strafgesetzbuchs, ebenso wie auch dessen relevante Nebengesetze sind damit Kern
des Leistungsspektrums unserer Kanzlei.
Insbesondere sind wir dabei häufig mit
Mandaten im Zusammenhang mit Betäubungsmittelrecht sowie Gewaltdelikten
betraut. Nicht zuletzt stellen natürlich auch Mandate mit einem Tatvorwurf der
Vermögensdelikte einen häufigen Tätigkeitsbereich dar.
Rechtsanwalt Owsianowski
hat außerdem Expertise im Bereich der Verteidigung und Vertretung von Mandaten
mit dem Vorwurf der Wirtschaftskriminalität.
Eine mehrjährige Tätigkeit in
einer Großkanzlei im Bereich des Kartell- und Wirtschaftsstraf- und Steuerstrafrecht
hat hier seine Erfahrungen und sein Können auf besonders hohem Niveau geschult.
Zum besonderen Vorteil des Mandanten beherrscht Rechtsanwalt Owsianowski das
Verfahrensrecht ? hier ist er bereits im Rahmen eines Lehrauftrags an der Uni
Köln tätig gewesen und berät außerdem Unternehmen zur Konfliktvermeidung.
Die professionelle und persönliche Mandatsbetreuung mit
jeweils individueller Strategie erfolgt nach streng wissenschaftlichen sowie
auch eigenen Erfahrungssätzen. Mit dem jeweils genauestens kalkulierten und
erforderlichen Maß an Schärfe und Unnachgiebigkeit steht Rechtsanwalt Owsianowski
für Sie ein.
Einfühlsam und selbstverständlich diskret werden mit Geschick und
Empathie allein die Interessen des Mandanten wahrgenommen und bestmöglich
umgesetzt.
In Fällen mit medialer Präsenz und Relevanz kommt den
Mandanten die gute Vernetzung im Bereich von PR und Medien zu Gute.